Vermögensverwaltung in der Schweiz

Nachlassplanung in Davos: Ein Leitfaden für die verantwortungsvolle Vermögensverwaltung von Familien

August 2, 2020
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Sofie Steinmann
Nachlassplanung in Davos: Ein Leitfaden für die verantwortungsvolle Vermögensverwaltung von Familien

Wenn Sie Vermögenswerte in oder um Davos halten, ist es sinnvoll, jetzt mit einer modularen Nachlassplanung zu beginnen: Bestimmen Sie einen Willensvollstrecker, überprüfen Sie Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag und vereinbaren Sie innerhalb der nächsten Wochen einen gemeinsamen Termin mit einem Notar und Ihrem Vermögensverwalter.

Das ist die direkte Antwort. Hier ist die kurze Agenda für die Umsetzung:

  • Bestimmen Sie einen Willensvollstrecker (Willensvollstrecker), damit kein einzelner Erbe später Entscheidungen über den Nachlass blockieren kann.
  • Überprüfen Sie Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag, insbesondere wenn diese vor Januar 2023 erstellt wurden, als sich die Regeln zu den Pflichtteilen änderten.
  • Entscheiden Sie, ob Philanthropie Teil des Plans sein soll, und wenn ja, welches Instrument zu Ihren Zielen passt.

Stellen Sie bei Ihrem ersten Treffen eine einfache Frage: „Was ist angesichts unserer Familienstruktur und etwaiger grenzüberschreitender Verbindungen aktuell frei verfügbar und was nicht?“ Diese eine Frage deckt meist den Großteil der noch anstehenden rechtlichen und steuerlichen Arbeit auf.

Wichtige Erkenntnisse

Nachlassplanung in Davos funktioniert am besten, wenn Familien aktualisierte Rechtsdokumente mit frühzeitiger professioneller Koordination, klarer Governance und – falls relevant – einem passenden philanthropischen Instrument kombinieren.

PointDetails
Review documents post-2023Wills and inheritance contracts drafted before January 2023 may not reflect the widened freely disposable portion of the estate.
Appoint an executor earlyWithout one, unanimous heir agreement is needed for administrative decisions, which can freeze an estate.
Match philanthropy to scaleDonor-advised funds suit most families; dedicated foundations fit only substantial, permanent giving.
Start succession planning years aheadFamily buyouts often take a decade or more to prepare properly, versus roughly four years for an external sale.
Coordinate advisers from day oneMarmot Finance coordinates notaries, tax lawyers and investment planning together rather than in separate, disconnected conversations.

Warum Nachlassplanung in Davos wichtig ist und wann man damit beginnen sollte

Bei der Nachlassplanung geht es im Kern darum, die Kontrolle über Entscheidungen zu behalten, die andernfalls durch kantonales Recht, Familienstreitigkeiten oder schlicht schlechtes Timing für Sie getroffen werden. Für Familien mit Geschäftsvermögen oder grenzüberschreitenden Verbindungen schützt ein früher Start den Wert – Zögern ist die häufigste Ursache für späteres Bedauern.

Die Dringlichkeit ist nicht abstrakt. Eine nationale Umfrage unter Schweizer Familienunternehmen aus dem Jahr 2025 ergab, dass nur etwa 11 % einen formellen Nachfolgeprozess abgeschlossen hatten, während rund 47 % noch nicht einmal mit der strukturellen Planung begonnen hatten. Wenn Sie ein Unternehmen besitzen, ist die statistische Wahrscheinlichkeit, unvorbereitet zu sein, höher als vorbereitet zu sein.

Das Timing hängt stark von Ihrem Ausstiegsszenario ab. Laut praktischen Leitfäden für Schweizer Unternehmer variieren die Vorbereitungszeiträume erheblich:

  • Familieninterner Nachfolgeprozess: oft ein Jahrzehnt oder mehr an Vorbereitungszeit.
  • Management-Buyout: typischerweise etwa sieben Jahre.
  • Externer Verkauf: meist eher vier Jahre.

Profi-Tipp: Legen Sie einen ereignisbezogenen Überprüfungstermin fest, nicht nur ein festes Datum. Eine Heirat, die Geburt eines Kindes, der Verkauf eines Unternehmens oder ein Umzug über Kantons- oder Landesgrenzen hinweg sollten Sie dazu veranlassen, Ihr Testament sofort zu überprüfen, anstatt auf den nächsten jährlichen Termin zu warten.

Die kantonalen Steuerunterschiede bilden eine weitere Ebene. Die Schweiz kennt keine eidgenössische Erbschaftssteuer; sie wird vollständig von den Kantonen festgelegt, was bedeutet, dass sowohl Ihr Wohnsitz als auch der Wohnsitz Ihrer Erben beeinflussen, was und wie viel besteuert wird. Das ist ein Planungsinstrument, kein bloßes Verwaltungsdetail, und es lohnt sich, dies vor dem Abschluss jeglicher Vereinbarungen abzuwägen.

Welche Rechtsinstrumente am wichtigsten sind: Testamente, Erbverträge und Willensvollstrecker

Beginnen Sie mit drei Dokumenten: einem Testament, einem Erbvertrag, falls Sie verbindliche Zusagen zwischen mehreren Parteien benötigen, und der formellen Ernennung eines Willensvollstreckers. Wenn Sie ein Unternehmen führen, ergänzen Sie die Liste um einen Aktionärsbindungsvertrag.

Die Regeln haben sich zum 1. Januar 2023 grundlegend geändert. Das Schweizer Erbrecht hat die frei verfügbare Quote vergrößert und die Pflichtteile für Kinder und Ehepartner reduziert. Das gibt Ihnen mehr Spielraum, Vermögenswerte an einen Partner, ein Stiefkind, einen Unternehmensnachfolger oder einen wohltätigen Zweck zu übertragen – allerdings nur, wenn Ihr bestehendes Testament die neuen Regeln auch tatsächlich berücksichtigt. Ein 2019 nach dem alten Pflichtteilsrecht verfasstes Dokument sagt möglicherweise nicht mehr das aus, was Sie beabsichtigen.

Ein Testament und ein Erbvertrag lösen unterschiedliche Probleme. Ein Testament ist eine persönliche, jederzeit widerrufbare Willenserklärung. Ein Erbvertrag ist für alle Unterzeichner bindend und kann nicht einseitig geändert werden. Das ist besonders nützlich, wenn Sie Planungssicherheit benötigen, etwa um eine Unternehmensnachfolge mit einem Miteigentümer oder einem erwachsenen Kind verbindlich zu regeln.

  • Erstellen oder aktualisieren Sie Ihr Testament mit einem Notar und beziehen Sie sich dabei auf die seit 2023 geltende frei verfügbare Quote.
  • Nutzen Sie einen Erbvertrag, wenn mehrere Parteien verbindliche Sicherheit benötigen und nicht nur eine einseitige Absichtserklärung ausreicht.
  • Ernennen Sie explizit einen Willensvollstrecker. Ohne einen solchen kann jede administrative Entscheidung die einstimmige Zustimmung aller Erben erfordern, und ein einziger widerspenstiger Erbe kann die gesamte Nachlassabwicklung blockieren.
  • Kombinieren Sie ein Testament oder einen Erbvertrag mit einer Governance-Charta, falls ein Familienunternehmen involviert ist.

Experten empfehlen für komplexe oder grenzüberschreitende Nachlässe zunehmend einen mehrschichtigen Ansatz: die Kombination von Testamenten oder Erbverträgen mit Governance-Chartas und Aktionärsbindungsverträgen verringert Unklarheiten und senkt das Risiko späterer Rechtsstreitigkeiten.

Profi-Tipp: Wenn Ihr Testament vor Januar 2023 erstellt wurde, gehen Sie nicht davon aus, dass es in seinem ursprünglichen Sinne noch Bestand hat. Vereinbaren Sie einen 30-minütigen Beratungstermin bei einem Notar, um gezielt zu prüfen, ob die neuen Regeln zum Pflichtteil Ihre ursprünglichen Absichten beeinflussen.

Da die Erbschafts- und Schenkungssteuer in die Zuständigkeit der Kantone fällt, können für eine Familie, die zwischen Davos und beispielsweise Zürich oder Genf aufgeteilt ist, bei ein und demselben Nachlass erheblich unterschiedliche Steuersätze gelten. Das ist Grund genug, Fragen zum steuerlichen Wohnsitz frühzeitig zu klären, anstatt sie den Erben zur mühsamen Entwirrung zu überlassen.

Ein philanthropisches Vermächtnis aufbauen, das zu Ihrer Familie passt

Für die meisten Davoser Familien ist ein Donor-Advised Fund der praktischere Ausgangspunkt; eine eigene Stiftung ergibt erst dann Sinn, wenn das Spendenvolumen so substanziell und dauerhaft ist, dass sich der Aufbau einer eigenen Governance-Struktur rechtfertigt.

Strukturiertes Spenden in der Schweiz erfolgt in der Regel auf drei Ebenen. Direkte Schenkungen sind am einfachsten, bieten jedoch keine dauerhafte Struktur. Donor-Advised Funds unter dem Dach einer Dachstiftung bieten Ihnen die meisten Vorteile einer privaten Stiftung, Kontrolle über die Empfehlungen der Zuwendungen, einen definierten gemeinnützigen Zweck sowie eine professionelle Verwaltung – ohne den administrativen Aufwand einer eigenen Stiftung. Eine eigene Stiftung bietet zwar volle Kontrolle und Beständigkeit, bringt jedoch einen Stiftungsrat, Audits und laufende Berichtspflichten mit sich, die von vielen Familien unterschätzt werden.

Eine praktische Option, die man kennen sollte: ein testamentarischer Philanthropiefonds. Die Swiss Philanthropy Foundation ermöglicht es Ihnen, einen Fonds zu definieren oder ein Vermächtnis in Ihrem Testament festzulegen. Die Stiftung aktiviert und verwaltet diesen nach der Testamentsvollstreckung und übernimmt die Berichterstattung, sodass Ihre Erben sich neben ihrer Trauer nicht auch noch um die Verwaltung einer Wohltätigkeitsorganisation kümmern müssen.

Es gibt auch einen steuerlichen Aspekt. Da die Schweiz keine eidgenössische Erbschaftssteuer erhebt und die Kantone Zuwendungen an anerkannte gemeinnützige Stiftungen durch in der Schweiz ansässige Erblasser in der Regel befreien, kann philanthropisches Engagement einer der steuereffizientesten Teile einer Nachlassplanung sein – und nicht nur der persönlich bedeutsamste.

  • Direkte Schenkung: am einfachsten, keine Struktur, am besten für einmalige oder bescheidene Zuwendungen.
  • Donor-Advised Fund: geringerer Verwaltungsaufwand, Mitspracherecht bei Zuwendungen, ideal für die meisten wohlhabenden Familien.
  • Eigene Stiftung: volle Kontrolle und Beständigkeit, jedoch mit Prüfungs- und Governance-Pflichten verbunden.

Eine eigene Stiftung bietet Beständigkeit und Kontrolle, ist jedoch mit einem Stiftungsrat, Audits und Berichtspflichten verbunden, die laut vielen Beratern nur bei substanziellen, dauerhaften Zuwendungen sinnvoll sind.

Profi-Tipp: Wenn Philanthropie und Unternehmensnachfolge beide Teil Ihres Plans sind, sollten Sie diese in einem gemeinsamen Gespräch koordinieren. Wenn Sie Ihre wohltätigen Absichten mit der Übertragung von Anteilen oder Firmenvermögen abstimmen, vermeiden Sie unangenehme Situationen, in denen eine Stiftung und ein Erbe über denselben Vermögenswert streiten.

Nachfolgeplanung für ein Familienunternehmen

Wenn Sie ein Unternehmen besitzen, legen Sie den Übertragungsweg fest, bevor Sie andere Entscheidungen treffen: eine familieninterne Übergabe, ein Management-Buy-out oder ein externer Verkauf. Jeder Weg erfordert einen anderen Bewertungsansatz, einen anderen Zeitplan und unterschiedliche Governance-Strukturen.

Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, die Grundlagen sind weitgehend identisch. Ein praktischer Leitfaden für die Schweizer Unternehmensnachfolge empfiehlt diese Reihenfolge:

  1. Geben Sie frühzeitig eine unabhängige Unternehmensbewertung in Auftrag, bevor Emotionen oder informelle Erwartungen das Ergebnis verzerren.
  2. Legen Sie den Übertragungsweg so früh wie realistisch möglich fest, da er alle späteren Entscheidungen maßgeblich beeinflusst.
  3. Entwerfen Sie einen schlüssigen rechtlichen Rahmen, der Testament, Erbvertrag und Aktionärsbindungsvertrag miteinander in Einklang bringt.
  4. Bestimmen Sie einen Willensvollstrecker mit ausdrücklicher Befugnis über das Geschäftsvermögen, nicht nur über das Privatvermögen.
  5. Binden Sie die Familie frühzeitig ein. Schweigen führt zu Annahmen, und Annahmen führen zu Streitigkeiten.

Eine Familienverfassung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie glauben, dass sich Ihre Familie gut versteht. Sie legt in der Regel Entscheidungsbefugnisse, Schritte zur Streitbeilegung und Erwartungen an Familienmitglieder fest, die nicht im Unternehmen tätig sind, aber Anteile halten. Ergänzen Sie diese durch einen Aktionärsbindungsvertrag, um die rechtliche Durchsetzbarkeit zu gewährleisten.

  • Familieninterner Buy-out: Die Vorbereitung erfordert oft viele Jahre.
  • Management-Buy-out: Erfordert in der Regel mehrere Jahre.
  • Externer Verkauf: Erfordert meist einige Jahre.

Die größte Lücke ist nicht rechtlicher, sondern menschlicher Natur. Dieselbe Studie zu Familienunternehmen aus dem Jahr 2025 ergab, dass nur eine kleine Minderheit der Firmen über ein formelles Programm zur Integration der nächsten Generation verfügt, obwohl der Generationenwechsel in Schweizer Familienunternehmen zunimmt.

Profi-Tipp: Verfassen Sie die Familienverfassung, bevor Sie sie benötigen, nicht erst in einer Krise. Eine Verfassung, die in ruhigen Zeiten erstellt wurde, wird mit weitaus größerer Wahrscheinlichkeit befolgt als eine, die mitten in einem Streit entsteht.

Planning succession for a family business — overview diagram

Wen Sie an den Tisch holen sollten und was Sie fragen müssen

Ziehen Sie vier Experten hinzu: einen Notar, einen Steuer- oder Erbrechtler, Ihren Vermögensverwalter und – falls ein Unternehmen involviert ist – einen Unternehmensberater oder professionellen Willensvollstrecker. Bringen Sie diese Personen frühzeitig an einen Tisch, anstatt sie einzeln zu konsultieren.

Jeder von ihnen spielt eine spezifische Rolle und sollte beim ersten Treffen gezielt befragt werden.

  • Notar: „Spiegeln mein aktuelles Testament oder mein Erbvertrag die seit 2023 geltenden Regeln zur verfügbaren Quote wider?“
  • Steuer- oder Erbrechtler: „Welche kantonalen oder internationalen Aspekte müssen wir angesichts unseres Wohnsitzes und etwaiger grenzüberschreitender Vermögenswerte jetzt berücksichtigen?“
  • Vermögensverwalter: „Wie muss unsere Anlagestruktur angepasst werden, um die Nachfolge- oder Philanthropieplanung, die wir gerade entwickeln, zu unterstützen?“
  • Unternehmensberater oder Willensvollstrecker: „Welche Governance- und Bewertungsfragen müssen geklärt sein, bevor wir uns auf einen Übertragungsweg festlegen können?“

Achten Sie auf Warnsignale. Ein Berater, der noch nie mit grenzüberschreitenden Nachlässen zu tun hatte oder sich gegen die Zusammenarbeit mit Ihren anderen Beratern sträubt, ist ein ernstzunehmendes Warnsignal. Die Nachlassplanung berührt gleichzeitig rechtliche, steuerliche und anlagestrategische Aspekte; Berater, die isoliert arbeiten, hinterlassen oft Lücken in der Gesamtplanung.

Marmot Finance koordiniert diese Expertenrunde in der Regel direkt und führt den Input von Notar und Steuerberater mit der Anlagestrategie zusammen, damit Familien nicht selbst drei separate Gespräche koordinieren müssen. Bringen Sie zu diesem ersten Treffen Ihr aktuellstes Testament, eine Zusammenfassung der wichtigsten Vermögenswerte nach Jurisdiktion sowie einen groben Stammbaum mit, in dem Sie Zweitehen, Stiefkinder oder nicht-schweizerische Erben vermerken, da diese die rechtliche Situation meist am stärksten beeinflussen.

Schutz von Nachlassvermögen vor Streitigkeiten und Ansprüchen

Streitigkeiten entstehen meist durch Unklarheiten, nicht durch böse Absicht. Der sicherste Weg zur Risikominimierung besteht darin, Interpretationsspielräume so weit wie möglich zu eliminieren.

Ein Erbvertrag ist für alle Unterzeichner bindend und schließt Streitigkeiten der Art „aber ich dachte, du meintest...“, wie sie bei einem einfachen Testament auftreten können, aus. Die Kombination mit einer Governance-Charta für Unternehmensvermögen bietet eine zusätzliche Schutzschicht, insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten zwischen aktiven und passiven Familiengesellschaftern.

Der Gläubigerschutz erfordert besondere Aufmerksamkeit, wenn Sie oder ein Familienmitglied ein Unternehmen mit persönlicher Haftung führen. Die Strukturierung des Unternehmenseigentums über geeignete Rechtsformen und die strikte Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen auf dem Papier begrenzen das Risiko, dass Gläubigeransprüche gegen einen Teil der Familie auf andere Bereiche übergreifen. Dies ist ein Thema für Ihren Steueranwalt und sollte nicht allein dem Testament überlassen werden.

Eheverträge und güterrechtliche Vereinbarungen sind ebenfalls wichtiger, als viele annehmen. Das schweizerische Güterrecht interagiert direkt mit den Erbquoten; ein unpassender Ehevertrag kann daher unbeabsichtigt den Anteil schmälern, den Sie für einen Ehepartner oder ein Kind vorgesehen haben, oder den Anspruch eines Stiefkindes über das geplante Maß hinaus erweitern.

Bestimmen Sie schließlich explizit einen Willensvollstrecker. Ohne einen solchen ist für administrative Entscheidungen die Einstimmigkeit aller Erben erforderlich, was einem einzelnen unzufriedenen Erben die Macht gibt, den Nachlass zu verzögern oder zu blockieren. Ein benannter Willensvollstrecker mit klarer Befugnis schließt diese Lücke, bevor sie entsteht.

Digitale Vermögenswerte in die Nachlassplanung einbeziehen

Digitale Vermögenswerte erhalten selten die gleiche Aufmerksamkeit wie Immobilien oder Wertpapiere, obwohl sie nach dem Tod oft schwieriger zu lokalisieren und zugänglich zu machen sind als ein Bankkonto.

Erstellen Sie zunächst eine Bestandsaufnahme: Kryptowährungs-Wallets, Zugangsdaten für Broker und Banken, Domainnamen, digitale Sammlungen, Cloud-Speicher und Social-Media-Konten. Ohne dokumentierten Zugang stehen Nachlassverwalter oft vor echten technischen Hürden, nicht nur vor rechtlichen. Dies gilt insbesondere für Kryptowährungen in Self-Custody-Wallets: Ist der private Schlüssel verloren, ist das Vermögen unwiederbringlich weg – keine Bank und kein Notar kann es wiederherstellen.

Praktische Schritte, die Sie jetzt unternehmen sollten:

  • Führen Sie eine separate Liste Ihrer digitalen Vermögenswerte, die nicht Teil Ihres allgemeinen Inventars ist, und aktualisieren Sie diese mindestens einmal jährlich.
  • Speichern Sie Zugangsdaten in einem Passwort-Manager und teilen Sie Ihrem Nachlassverwalter über einen sicheren, dokumentierten Prozess den Hauptzugang mit – nicht die Passwörter selbst.
  • Führen Sie digitale Vermögenswerte explizit in Ihrem Testament auf, anstatt davon auszugehen, dass sie unter allgemeine Begriffe wie „persönliches Eigentum“ fallen, da dies zu Unklarheiten über Ihre Absichten führen kann.

Kryptowährungsbestände sollten Sie Ihrem Steuerberater gegenüber gesondert erwähnen, da sich die Bewertung und die kantonale steuerliche Behandlung digitaler Vermögenswerte von traditionellen Wertpapieren unterscheiden können. Wenn Sie nennenswerte Krypto-Positionen halten, sollten Sie dies direkt ansprechen, anstatt vorauszusetzen, dass Ihre bestehenden Nachlassunterlagen dies bereits abdecken.

Lokale Traditionen und Präferenzen prägen die Nachlassplanung in Davos

Davos liegt in einem Kanton, in dem Familienunternehmen, tourismusnahe Betriebe und über Generationen gehaltene Immobilien weit verbreitet sind. Dies prägt die Art und Weise, wie Familien hier über ihr Erbe nachdenken.

Immobilien bilden oft den emotionalen Mittelpunkt der Nachlassplanung in Davos. Viele Familien besitzen Chalets oder gastgewerbliche Objekte, die über Generationen weitergegeben wurden. Entscheidungen darüber, ob ein solches Objekt behalten, verkauft oder aufgeteilt werden soll, haben oft ein höheres Gewicht, als es der rein finanzielle Wert vermuten ließe. Deshalb sind frühzeitige, offene Familiengespräche über die Zukunft dieser Immobilien hier besonders wertvoll – weit mehr als bei rein städtischen Nachlässen, die von liquiden Mitteln dominiert werden.

Hands examining legacy property plans in chalet

Auch die Tradition der Gemeinschaftspflege und Philanthropie ist in Bergkantonen tief verwurzelt. Lokales Engagement – sei es für Schulen, die Infrastruktur oder kulturelle Einrichtungen – lässt sich oft gut mit breiteren schweizerischen oder internationalen Anliegen verbinden. Eine Donor-Advised-Stiftung oder eine testamentarische philanthropische Stiftung kann sowohl lokale als auch internationale Zwecke unter einem Dach vereinen, was ideal für Familien ist, die in Davos verwurzelt sind, deren Interessen und Vermögenswerte jedoch weit darüber hinausreichen.

Aufgrund des internationalen Profils von Davos sind mehrsprachige und grenzüberschreitende Familienbeziehungen zudem an der Tagesordnung. Dies unterstreicht den bereits erwähnten Punkt: Klären Sie Fragen zum Wohnsitz und zur grenzüberschreitenden Besteuerung frühzeitig, da Annahmen darüber, „wie man es üblicherweise macht“, selten eins zu eins von einer Rechtsordnung auf eine andere übertragbar sind.

Wie neue eidgenössische Erbregeln die Planung verändern

Die folgenreichste Änderung ist die Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Sie vergrößert die frei verfügbare Quote des Nachlasses und reduziert die Pflichtteile für Kinder sowie in bestimmten Konstellationen für Ehepartner.

Praktisch bedeutet dies, dass Erblasser nun mehr Freiheit haben, Vermögenswerte an einen Unternehmensnachfolger, der kein direkter Erbe ist, an einen Lebenspartner ohne automatische Erbansprüche, an ein Stiefkind oder an eine gemeinnützige Organisation zu übertragen, ohne an die Pflichtteilsgrenzen zu stoßen, die Testamente vor 2023 einschränkten.

Der Haken dabei: Diese Freiheit nützt Ihnen nur, wenn Ihre Dokumente sie auch widerspiegeln. Ein nach altem Recht verfasstes Testament ist zwar weiterhin gültig, schöpft aber den erweiterten Spielraum nicht aus, sofern es nicht aktiv angepasst wird. Dies ist genau die Art von Reform, die eine proaktive Überprüfung belohnt, anstatt sich auf das Prinzip „keine Nachrichten sind gute Nachrichten“ zu verlassen.

Es ist zudem wichtig, sich daran zu erinnern, was sich nicht geändert hat: In der Schweiz gibt es nach wie vor keine eidgenössische Erbschaftssteuer; die Besteuerung bleibt eine kantonale Angelegenheit. Die Reform von 2023 betrifft die Erbberechtigung und Ihren Handlungsspielraum, nicht die Steuerlast, die nach dem Erbfall anfällt. Dies sind zwei getrennte Themen, die beide bei der Überprüfung Ihres Testaments berücksichtigt werden sollten.

Risikomanagement: Gläubiger, Streitigkeiten und das Unerwartete

Eine gute Nachlassplanung geht davon aus, dass irgendwann etwas schiefgehen kann – sei es ein geschäftlicher Abschwung, ein Rechtsstreit oder ein plötzlicher Todesfall ohne aktuelle Unterlagen – und baut für jeden dieser Fälle Schutzmechanismen ein.

Das Risiko durch Gläubiger wird von Familien oft unterschätzt, bis es relevant wird. Wenn das Geschäft eines Familienmitglieds mit persönlicher Haftung verbunden ist, begrenzt die Strukturierung des Eigentums über die richtige Rechtsform und die strikte Trennung von geschäftlichem und privatem Vermögen den Zugriff von Gläubigern. Dies verdient dieselbe Ernsthaftigkeit wie jede erbrechtliche Frage und den gleichen professionellen Rat eines Steueranwalts, anstatt der allgemeinen Annahme, dass „es schon gut gehen wird“.

Unvorhergesehene Ereignisse – wie Geschäftsunfähigkeit, plötzlicher Tod oder eine strittige Scheidung – bilden die zweite große Risikokategorie. Ein Vorsorgeauftrag, der getrennt vom Testament aufbewahrt wird, stellt sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten regeln kann, falls Sie handlungsunfähig werden, ohne dass ein behördlich bestellter Beistand eingreifen muss. Dies ist von der Rolle des Nachlassverwalters zu unterscheiden, die erst nach dem Tod wirksam wird.

Überlegen Sie schließlich, was passiert, wenn ein einzelner Erbe die Zusammenarbeit verweigert. Ohne einen Willensvollstrecker ist für Verwaltungsentscheidungen Einstimmigkeit erforderlich, was bedeutet, dass ein einziger unkooperativer Erbe den gesamten Nachlass auf unbestimmte Zeit blockieren kann. Die Ernennung eines Willensvollstreckers mit klarer Befugnis ist in der Praxis das effektivste Instrument des Risikomanagements in diesem gesamten Prozess – und zudem eines der kostengünstigsten.

Grenzüberschreitende Aspekte für Einwohner von Davos mit internationalen Verbindungen

Wenn Ihr Nachlass einen Bezug zum Ausland aufweist – sei es durch Immobilien im Ausland, ausländische Staatsbürgerschaften oder im Ausland lebende Erben –, müssen Fragen zur Rechtswahl frühzeitig geklärt werden, anstatt sie Ihrem Willensvollstrecker zur nachträglichen Entwirrung zu überlassen.

Das Schweizer internationale Privatrecht sowie aktuelle EU-Instrumente bieten echte Möglichkeiten, das auf Ihren Nachlass anwendbare Recht in grenzüberschreitenden Situationen zu wählen. Richtig eingesetzt, kann dies die Verwaltung vereinfachen und steuerliche Reibungsverluste reduzieren. Wird dies ignoriert, drohen Kompetenzkonflikte, bei denen die Gerichte zweier Länder die Zuständigkeit beanspruchen, oder sogar eine Doppelbesteuerung derselben Vermögenswerte.

Dies ist in Davos wichtiger, als es der Standort vermuten lässt, da viele Einwohner und Immobilieneigentümer hier internationale Verbindungen haben – sei es durch ihre Nationalität, Zweitwohnsitze im Ausland oder Erben, die außerhalb der Schweiz leben. Eine Rechtswahlklausel in Ihrem Testament oder Erbvertrag, die unter Einbeziehung eines auf grenzüberschreitende Nachlässe spezialisierten Anwalts erstellt wurde, ist das praktische Instrument, um dies direkt zu regeln.

  • Identifizieren Sie jede Jurisdiktion, die Ihren Nachlass betrifft, nicht nur den Ort Ihres Wohnsitzes.
  • Fragen Sie Ihren Anwalt gezielt nach den Möglichkeiten der Rechtswahl gemäß dem Schweizer internationalen Privatrecht.
  • Prüfen Sie, ob ausländische Immobilien Pflichtteilsregelungen unterliegen, die Ihr Schweizer Testament aushebeln könnten.
  • Überprüfen Sie grenzüberschreitende Elemente immer dann, wenn Sie oder ein Erbe den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen.

Die grenzüberschreitende Nachlassplanung ist ein Bereich, in dem ein Generalist wichtige Details übersehen kann. Es lohnt sich, vor der Beauftragung eines Rechts- oder Steuerberaters für diesen Teil Ihres Plans dessen direkte Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten zu bestätigen.

Wie Marmot Finance die Nachlassplanung mit Familien angeht

Marmot Finance betrachtet die Nachlassplanung als einen modularen, fortlaufenden Prozess, der auf familiärer Verantwortung basiert, und nicht als ein einmalig unterzeichnetes und abgelegtes Dokument. Der Ansatz beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme der tatsächlichen Situation einer Familie: Vermögenswerte, Strukturen, bestehende Dokumente und etwaige Diskrepanzen zwischen diesen.

Von dort aus koordiniert Marmot die praktische Arbeit, die eine Nachlassplanung erfordert: die Einbindung des richtigen Notars und Steueranwalts, die Unterstützung bei der Einrichtung oder Optimierung philanthropischer Vehikel wie Donor-Advised Funds sowie die Begleitung der Governance-Gespräche, die Familienunternehmen und generationsübergreifende Vermögenswerte intakt halten, anstatt sie zum Streitpunkt werden zu lassen. Dies ist kein einmaliges Engagement. Familien benötigen in der Regel fortlaufende Unterstützung bei der Governance, wenn sich die Umstände ändern – sei es durch eine Heirat, einen Unternehmensverkauf oder einen Umzug in einen anderen Kanton. Marmot Finance bleibt bei diesen Veränderungen an Ihrer Seite, anstatt sich nach der Unterzeichnung des ursprünglichen Plans zurückzuziehen.

Wie Marmot Finance bei der Nachlassplanung in Davos helfen kann

Wenn Sie in Davos ansässig sind und von „wir sollten das wirklich mal regeln“ zu einem konkreten Plan übergehen möchten, ist der Vermögensverwaltungsdienst in Davos von Marmot Finance speziell für Familien konzipiert, die Anlagestrategien mit Nachfolge- und Philanthropiefragen unter einen Hut bringen müssen, ohne selbst drei verschiedene Berater koordinieren zu wollen.

Als FINMA-akkreditierter Vermögensverwalter, der exklusiv mit Frauen und Familien in der Schweiz und Europa arbeitet, koordiniert Marmot Finance die Umsetzung des vereinbarten Plans direkt mit Notaren und Steueranwälten, anstatt Ihnen lediglich ein Strategiedokument zu übergeben und die Ausführung Ihnen zu überlassen. Diese Koordination ist der praktische Unterschied zwischen einem Plan, der nur auf dem Papier existiert, und einem, der tatsächlich umgesetzt wird.

Vor Ihrem ersten Beratungsgespräch ist es hilfreich, Ihr aktuelles Testament oder Ihren Erbvertrag, eine Zusammenfassung der wichtigsten Vermögenswerte nach Jurisdiktion sowie eine Notiz zu allen familiären Umständen, die die Nachfolge betreffen – wie Zweitehen, Stiefkinder oder im Ausland lebende Erben –, zusammenzustellen. Buchen Sie ein erstes Beratungsgespräch über die Vermögensverwaltungsdienste von Marmot Finance Seite, um das Gespräch zu beginnen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich sowohl ein Testament als auch einen Erbvertrag? Nicht unbedingt. Ein Testament deckt persönliche, widerrufbare Wünsche ab; ein Erbvertrag bindet mehrere Parteien und eignet sich für Situationen, die Planungssicherheit erfordern, wie etwa Unternehmensnachfolgevereinbarungen zwischen Miteigentümern.

Bedeutet die Gesetzesänderung von 2023, dass ich ein neues Testament brauche? Nicht automatisch, aber eine Prüfung lohnt sich. Die Reform hat die frei verfügbare Quote erweitert, sodass ein älteres Testament möglicherweise nicht mehr die Flexibilität widerspiegelt, die Sie heute haben.

Ist die Erbschaftssteuer in der gesamten Schweiz gleich? Nein. Es gibt keine eidgenössische Erbschaftssteuer; die Kantone legen ihre eigenen Sätze und Freibeträge fest, weshalb der Wohnsitz steuerlich von großer Bedeutung ist.

Sollte ich für meine wohltätigen Spenden eine Stiftung gründen? Nur, wenn Ihre Zuwendungen umfangreich und langfristig angelegt sind. Den meisten Familien ist mit einem Donor-Advised Fund besser gedient, da dieser mit deutlich geringerem Verwaltungs- und Governance-Aufwand verbunden ist.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung durch einen qualifizierten Finanzberater. Konsultieren Sie vor jeglichen Maßnahmen einen qualifizierten Finanzexperten bezüglich Ihrer persönlichen Situation.

Quellen

Für die rechtlichen Details zur Reform von 2023 konsultieren Sie den Erbrechtsleitfaden des Kantons Zürich. Für Daten und Benchmarks zur Unternehmensnachfolge ist die HEG-Studie Fribourg 2025 die aktuellste Referenz. Für Strukturen philanthropischer Fonds erläutert die Swiss Philanthropy Foundation testamentarische Fonds in der Praxis.

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Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Entscheidungen bezüglich Ihres Portfolios sollten auf Ihren persönlichen Umständen, Ihrer Risikobereitschaft, Ihren Liquiditätsbedürfnissen und professioneller Beratung basieren.

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